Ab­lauf Kin­der­wunsch­be­hand­lung

Wie läuft eine Kin­der­wunsch­be­hand­lung in einem Kin­der­wunsch­zen­trum in Münster ab?

Wenn sich bei einem Paar auch nach einem Jahr un­ge­schütztem und re­gel­mä­ßigem Ge­schlechts­ver­kehr an den frucht­baren Tagen keine Schwan­ger­schaft an­kün­digt, spricht man von Un­frucht­bar­keit. Spä­tes­tens dann sollten die Paare Hilfe bei ihrer Frau­en­ärztin oder ihrem Frau­en­arzt su­chen bzw. sich di­rekt an ein Kin­der­wunsch­zen­trum wenden. Paare, bei denen die Frau be­reits über 35 Jahre alt ist, sollten nur etwa 6 Mo­nate ab­warten, denn die Frucht­bar­keit nimmt ab diesem Zeit­punkt in der Regel schneller ab.

Die ersten An­lauf­stellen bei einem un­er­füllten Kin­der­wunsch
Stellt sich die er­sehnte Schwan­ger­schaft nicht ein, dann ist die erste An­sprech­person die Gy­nä­ko­login bzw. der Gy­nä­ko­loge. Hier werden in der Regel zu­nächst Rou­ti­ne­un­ter­su­chungen durch­ge­führt, um Auf­fäl­lig­keiten der Ge­bär­mutter, der Ei­er­stöcke und der Ei­leiter zu er­kennen. Auch Hor­mon­checks lie­fern erste Hin­weise auf die Ur­sache für die un­ge­wollte Kin­der­lo­sig­keit. Par­allel kann sich der Mann bei einer Uro­login oder einem Uro­logen vor­stellen, und ent­spre­chende Un­ter­su­chungen vor­nehmen lassen. Ein Sper­mio­gramm stellt die An­zahl der in­takten Sa­men­zellen und deren Be­weg­lich­keit fest.

Erste Be­hand­lungs­schritte der Kin­der­wunsch­be­hand­lung
Je nachdem, was erste Un­ter­su­chungen er­geben haben, werden oft­mals Zy­klus­be­ob­ach­tungen durch­ge­führt, die von Ul­tra­schall- und Blut­un­ter­su­chungen be­gleitet werden. So kann der ge­naue Zeit­punkt des Ei­sprungs er­mit­telt und da­durch die Chancen auf eine na­tür­liche Schwan­ger­schaft er­höht werden. Werden im Rahmen des Zy­klus­mo­ni­to­ring Hor­mon­stö­rungen er­kannt, dann kann durch die Ein­nahme von Me­di­ka­menten ge­gen­ge­steuert werden. Auch wenn eine künst­liche Be­fruch­tung durch­ge­führt werden soll, ist es wichtig, zu­nächst einen aus­ge­gli­chenen Hor­mon­haus­halt her­zu­stellen.

Die künst­liche Be­fruch­tung in Münster
Sind die Be­hand­lungs­op­tionen in der Frau­en­arzt­praxis er­schöpft, folgt im nächsten Schritt die Über­wei­sung in ein Kin­der­wunsch­zen­trum.

Die Kin­der­wunsch­zen­tren bieten fol­gende Be­hand­lungen an

Bei dieser mi­ni­mal­in­va­siven Form der künst­li­chen Be­fruch­tung werden Samen (des Part­ners oder Spen­der­samen) in die Ge­bär­mutter der Frau über­tragen. Oft­mals er­folgt im Vor­feld eine hor­mo­nelle Sti­mu­la­tion, um die Er­folgs­chancen zu er­höhen.

Nach einer Hor­mon­be­hand­lung werden der Frau unter kurzer Nar­kose reife Ei­zellen ent­nommen und im Re­agenz­glas mit den Sper­mien des Mannes ver­mischt. Kommt es zu einer Be­fruch­tung, dann wird der Em­bryo wieder in die Ge­bär­mutter der Frau über­tragen.

Diese Me­thode wird meis­tens dann an­ge­wendet, wenn die Sper­mi­en­qua­lität des Mannes nicht für eine IVF-Be­hand­lung aus­reicht. Nach der Ent­nahme der Ei­zellen wird die ein­zelne Sa­men­zelle di­rekt in die Ei­zelle in­ji­ziert. Es können und dürfen im An­schluss bis zu drei Em­bryonen zu­rück in die Ge­bär­mutter ge­setzt werden.

För­de­rung

Gibt es für Kin­der­wunsch­paare in Münster staat­liche Hilfen?

Viele Bun­des­länder be­tei­ligen sich mitt­ler­weile an den Kosten, die Paaren mit un­er­fülltem Kin­der­wunsch in Münster wäh­rend der Be­hand­lungen ent­stehen. Al­lein für einen ICSI-Zy­klus können zu­sammen mit den Be­hand­lungs­kosten und den Me­di­ka­menten bis zu 5000 Euro auf der Rech­nung stehen. Die ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen be­tei­ligen sich für die ersten drei bis vier Ver­suche mit einem An­teil von 50%. Für den ver­blei­benden An­teil gibt es im Bun­des­land Nord­rhein-West­falen die Bun­des­in­itia­tive „Hilfe und Un­ter­stüt­zung bei un­ge­wollter Kin­der­lo­sig­keit“. Diese För­de­rung können so­wohl ver­hei­ra­tete als auch un­ver­hei­ra­tete Paare in einer festen Le­bens­ge­mein­schaft be­an­tragen.

Bei ver­hei­ra­teten Paaren wird nach Abzug der Kran­ken­kas­sen­leis­tung noch einmal 50% des Ei­gen­an­teils über­nommen. Bei un­ver­hei­ra­teten Paaren gelten etwas an­dere Re­ge­lungen. Sie be­kommen für den ersten bis dritten Ver­such 25% des Ei­gen­an­teils und bei einem nö­tigen vierten Ver­such sogar 50% des Ei­gen­an­teils. Zu­sätz­lich gibt das Land Nord­rhein-West­falen jedem un­ver­hei­ra­teten Paar für die Er­fül­lung des Kin­der­wun­sches eine Pau­schale in Höhe von 270,00 Euro für jeden der ersten drei Ver­suche dazu.

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